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Sehhilfen und Hörgeräte versichern ohne Gesundheitsfragen

Brille, Kontaktlinsen oder Hörgerät ohne Gesundheitsfragen absichern: Was die GKV zahlt, was eine ambulante Zusatzversicherung leistet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

5. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit · Rillig & Kollegen, Dudenhofen

Das Wichtigste in Kürze

Brille oder Kontaktlinsen kaufen, Hörgeräte anpassen lassen – das ist für Millionen Menschen in Deutschland Alltag. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten für Erwachsene kaum oder gar nicht. Wer sich gegen die teils erheblichen Eigenanteile absichern möchte, braucht eine ambulante Zusatzversicherung. Ob und wie das ohne Gesundheitsfragen möglich ist, erklärt Generalagentur Johannes Rillig & Kollegen aus Dudenhofen.


Was zahlt die GKV – und was bleibt an Kosten übrig?

Sehhilfen: Erwachsene tragen fast alles selbst

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Brillen und Kontaktlinsen für Versicherte ab 18 Jahren nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen:

Situation GKV-Leistung
Fehlsichtigkeit ab ± 6 Dioptrien ✅ Festbetrag für Gläser
Keratokonus oder andere schwere Augenerkrankungen ✅ Festbetrag für Gläser
Normale Kurz- oder Weitsichtigkeit ❌ Keine Erstattung
Presbyopie (Alterssichtigkeit) ❌ Keine Erstattung
Kontaktlinsen (Standard) ❌ Keine Erstattung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ✅ Volle Erstattung

In der Praxis bedeutet das: Die große Mehrheit der rund 41 Millionen Brillenträger in Deutschland zahlt ihre Sehhilfen vollständig aus eigener Tasche. Brillengläser kosten je nach Stärke und Ausführung zwischen 100 und 600 Euro, hochwertige Gleitsichtgläser auch deutlich mehr – zuzüglich Gestellkosten.

Hörgeräte: Festbetrag deckt oft nur Einstiegsmodelle

Bei Hörgeräten zahlt die GKV einen gesetzlichen Festbetrag von aktuell rund 685 Euro je Ohr (Stand 2026). Versicherte mit beidseitigem Hörverlust erhalten also maximal 1.370 Euro erstattet.

Moderne digitale Hörgeräte kosten je nach Ausstattung:

Geräteklasse Preis pro Gerät (ca.)
Basisversorgung (GKV-Modell) 700–1.200 Euro
Mittleres Segment 1.500–2.500 Euro
Premium (Bluetooth, Aufladung, KI-Anpassung) 2.500–3.500 Euro

Wer beidseitig mit Premiumgeräten versorgt werden möchte, zahlt nach GKV-Erstattung oft noch 2.000 bis 5.000 Euro selbst. Eine ambulante Zusatzversicherung schließt diese Lücke – ganz oder zumindest teilweise.


Was leistet eine ambulante Zusatzversicherung für Sehhilfen und Hörgeräte?

Ambulante Zusatzversicherungen bündeln typischerweise mehrere Leistungsbereiche: Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Zahnreinigung – und je nach Tarif auch Hörgeräte. Nicht alle Tarife decken Hörgeräte ab; das sollte beim Vergleich ausdrücklich geprüft werden.

Sehhilfen-Budget

Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen erstatten Sehhilfen bis zu einem jährlichen Budget, das je nach Tarif variiert:

Tarifniveau Erstattungsrahmen Sehhilfen
Einsteigertarife 100–150 Euro pro Jahr
Mittlere Tarife 150–250 Euro pro Jahr
Premiumtarife 300–500 Euro pro Jahr oder alle zwei Jahre

Wartezeiten von drei bis acht Monaten sind bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen üblich. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Erstattung neu angeschaffter Sehhilfen.

Hörgeräte-Budget

Nicht alle ambulanten Zusatztarife leisten bei Hörgeräten. Wer explizit Hörgeräte absichern möchte, sollte gezielt auf entsprechende Einschlüsse achten:

Tariftyp Erstattungsrahmen Hörgeräte
Tarife ohne Hörgeräteeinschluss ❌ Keine Erstattung
Tarife mit Hörgeräteeinschluss (Basis) 500–800 Euro alle 4 Jahre
Tarife mit Hörgeräteeinschluss (Premium) 1.000–1.500 Euro alle 3 Jahre

Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Einreichung des Kaufbelegs als Einmalkostenzuschuss – nicht monatlich, sondern pro Versorgung.


Was ist ohne Gesundheitsfragen möglich?

Ambulante Zusatzversicherungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Allerdings gelten einige wichtige Einschränkungen:

Aspekt Tarif ohne Gesundheitsfragen
Abschluss trotz Vorerkrankungen ✅ Möglich
Sehhilfen versicherbar ✅ Ja, nach Wartezeit
Hörgeräte versicherbar ✅ In bestimmten Tarifen, nach Wartezeit
Wartezeit ⚠️ 3–8 Monate üblich
Vorerkrankungsausschluss ⚠️ Bekannte Beschwerden oft zeitlich ausgeschlossen
Erstattungsbudget ⚠️ Oft niedriger als bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung

Was das bedeutet: Wer weiß, dass er in den nächsten Wochen eine neue Brille braucht, sollte nicht auf einen Neuabschluss ohne Wartezeit hoffen – die gibt es in diesem Leistungsbereich in der Regel nicht. Wer aber dauerhaft vorsorgen möchte, kann einen Tarif ohne Gesundheitsfragen abschließen und nach Ablauf der Wartezeit regulär Leistungen in Anspruch nehmen.


Für wen lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?


Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung mit Sehhilfen und Hörgeräten?

Eine ambulante Zusatzversicherung mit Sehhilfen und Hörgeräten kostet ohne Gesundheitsfragen typischerweise 10–20 Euro pro Monat. Tatsächliche Beiträge hängen von Leistungsumfang und Anbieter ab. Generalagentur Rillig & Kollegen erstellt Ihnen ein konkretes Angebot kostenlos und unverbindlich.


Worauf sollten Sie beim Abschluss besonders achten?

Hörgeräte-Einschluss prüfen: Nicht jeder ambulante Tarif erstattet Hörgeräte. Wer das gezielt absichern möchte, muss dies bei der Tarifauswahl ausdrücklich berücksichtigen.

Wartezeit einkalkulieren: Anders als bei Unfallschutz gibt es bei ambulanten Leistungen keine Ausnahme für Akutsituationen. Die Wartezeit gilt unabhängig vom Anlass.

Jahres- vs. Zweijahresbudget: Manche Tarife rechnen Sehhilfen jährlich ab, andere alle zwei Jahre mit einem höheren Gesamtbudget. Wer nicht regelmäßig neue Brillen kauft, fährt mit einem Zweijahresbudget oft besser.

Vorerkrankungsklausel lesen: Bekannte Sehschwächen oder ein diagnostizierter Hörverlust können bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen für eine begrenzte Zeit ausgeschlossen sein. Das bedeutet: Der Tarif erstattet solche Leistungen erst nach Ablauf der Ausschlussfrist.

Höchsteintrittsalter: Manche Tarife nehmen Neukunden nur bis zu einem bestimmten Alter auf – wer sich spät entscheidet, sollte die Verfügbarkeit prüfen.


Wie läuft der Abschluss ab?

  1. Kontakt aufnehmen: Füllen Sie unser kurzes Kontaktformular auf der Startseite aus oder schreiben Sie uns per WhatsApp – das dauert keine zwei Minuten.
  2. Persönliche Beratung: Wir besprechen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind – Sehhilfen, Hörgeräte oder beides – und welche Tarife ohne Gesundheitsfragen dafür in Frage kommen. Wir erklären Wartezeiten, Budgets und Ausschlüsse ehrlich.
  3. Tarifauswahl: Sie erhalten konkrete Angebote mit Beiträgen, Leistungsübersichten und einem direkten Vergleich – verständlich aufbereitet.
  4. Abschluss: Da kein Gesundheitsfragebogen nötig ist, ist der Antrag in wenigen Minuten erledigt. Nach Policierung und Ablauf der Wartezeit sind Sehhilfen und – je nach Tarif – Hörgeräte mitversichert.

Keine Kosten: Die Beratung durch Generalagentur Rillig & Kollegen ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.


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Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert. Letzte Überprüfung: 05. Juni 2026. Autor: Generalagentur Johannes Rillig & Kollegen, Landauer Str. 14, 67373 Dudenhofen

Häufige Fragen

Zahlt die GKV Brillen für Erwachsene?

Nur in Ausnahmefällen: Die GKV übernimmt Sehhilfen für Erwachsene (ab 18 Jahren) ausschließlich bei schwerer Sehbehinderung, beispielsweise ab einer Fehlsichtigkeit von sechs Dioptrien oder mehr, oder bei bestimmten Erkrankungen wie Keratokonus. Für alle anderen Versicherten – also die große Mehrheit der Brillenträger – übernimmt die GKV keine Kosten für Gläser oder Gestell. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten Sehhilfen dagegen erstattet.

Wie viel zahlt die GKV für Hörgeräte?

Die GKV übernimmt einen gesetzlichen Festbetrag von aktuell rund 685 Euro je Ohr (Stand 2026). Moderne digitale Hörgeräte kosten jedoch je nach Modell zwischen 1.000 und 3.500 Euro pro Gerät. Die Differenz muss der Versicherte selbst tragen – bei zwei Geräten können das schnell mehrere Tausend Euro sein. Eine ambulante Zusatzversicherung kann diese Lücke schließen.

Kann ich Sehhilfen ohne Gesundheitsfragen versichern?

Ja. Ambulante Zusatzversicherungen für Sehhilfen sind ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Es gelten jedoch Wartezeiten von in der Regel drei bis acht Monaten, und Budgets fallen bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen oft niedriger aus als bei solchen mit Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen zudem häufig zu Leistungsausschlüssen für bekannte Beschwerden.

Lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung für Hörgeräte?

Ja, vor allem wenn absehbar ist, dass in absehbarer Zeit ein Hörgerät benötigt wird oder wenn man sich dauerhaft absichern möchte. Die Zuzahlung bei hochwertigen Hörgeräten übersteigt schnell den Betrag, den man über Jahre an Beiträgen zahlt. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Leistungsausschlüssen.

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