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Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen absichern

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen – wie die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflege geschlossen wird und welche Tarife möglich sind.

17. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit · Rillig & Kollegen, Dudenhofen

Das Wichtigste in Kürze

Im Pflegefall wird es teuer – und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die anfallenden Kosten nur zu einem Teil. Die Versorgungslücke kann mehrere Tausend Euro im Monat betragen. Wer privat vorsorgen möchte, stößt bei klassischen Pflegezusatzversicherungen häufig auf das gleiche Problem wie bei anderen Zusatzversicherungen: Vorerkrankungen führen zu Ablehnung oder Risikozuschlägen. Tarife ohne Gesundheitsfragen lösen dieses Problem – wer früh abschließt, sichert sich günstige Beiträge und vollständigen Schutz. Was dabei zu beachten ist, erklärt Generalagentur Johannes Rillig & Kollegen aus Dudenhofen.


Warum die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht

Die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV) wurde als Teilkaskoversicherung konzipiert – sie übernimmt einen festen Sockelbetrag, nicht die gesamten Kosten. Je nach Pflegegrad werden folgende monatliche Pauschalbeträge für vollstationäre Pflege geleistet:

Pflegegrad Leistungsbetrag (stationär, 2026)
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Die durchschnittlichen Gesamtkosten in einem Pflegeheim liegen in Deutschland bei rund 3.500 bis 4.500 Euro monatlich – Pflege, Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Differenz, der sogenannte Eigenanteil, muss privat getragen werden – typisch 1.500 bis 2.500 Euro monatlich, je nach Region und Einrichtung.

Wer diesen Eigenanteil nicht aus Ersparnissen oder Rente decken kann, ist auf Sozialhilfe angewiesen oder belastet Angehörige finanziell. Eine Pflegezusatzversicherung schließt diese Lücke.


Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch private Leistungen im Pflegefall. Es gibt drei Grundformen:

Pflegetagegeld

Zahlt eine feste Tagespauschale ab einem vereinbarten Pflegegrad – typischerweise ab Pflegegrad 2 oder 3. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, welche konkreten Kosten entstehen. Das Geld kann frei eingesetzt werden: für Heimkosten, für häusliche Pflege durch Angehörige oder als Einkommensersatz.

Beispiel: 50 Euro Pflegetagegeld × 30 Tage = 1.500 Euro monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Leistung.

Pflegekostenversicherung

Erstattet konkrete, nachgewiesene Pflegekosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Sinnvoll für stationäre Pflege, bei der die tatsächlichen Kosten klar bezifferbar sind. Weniger flexibel als das Pflegetagegeld, dafür zielgenauer bei hohen Pflegeheimkosten.

Pflegerente

Zahlt eine monatliche Rente ab einem bestimmten Pflegegrad – ähnlich dem Pflegetagegeld, aber als Rentenmodell ausgestaltet. Oft kapitalgedeckt, was sie langfristig kalkulierbarer macht, aber auch teurer in den Beiträgen.


Warum Vorerkrankungen zum Problem werden – und wie Tarife ohne Gesundheitsfragen helfen

Bei klassischen Pflegezusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen werden Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenprobleme oder psychische Erkrankungen individuell bewertet. Die Folge: Ablehnung, dauerhafter Risikozuschlag oder Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen fragen nicht nach dem Gesundheitszustand. Jeder wird aufgenommen – unabhängig von Vorerkrankungen. Stattdessen gilt eine pauschale Vorerkrankungsklausel:


Was leisten Pflegezusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?

Leistungsart Ohne Gesundheitsfragen möglich?
Pflegetagegeld ab Pflegegrad 2 ✅ Ja
Pflegetagegeld ab Pflegegrad 3 ✅ Ja
Pflegekostenversicherung ✅ Ja
Häusliche Pflege durch Angehörige ✅ Ja (über Pflegetagegeld)
Stationäre Pflege im Heim ✅ Ja
Pflege im Ausland Je nach Tarif

Die Höhe des Pflegetagegelds und die genauen Bedingungen variieren je nach Anbieter und Tarif. Generalagentur Rillig & Kollegen zeigt Ihnen, welche Leistungshöhe für Ihre individuelle Versorgungslücke sinnvoll ist.


Was kostet eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung hängen vor allem vom Eintrittsalter und der gewünschten Leistungshöhe ab. Da Tarife ohne Gesundheitsfragen keine individuellen Risikozuschläge erheben, zahlen alle Versicherten im gleichen Alter denselben Beitrag.

Richtwerte für ein Pflegetagegeld von 50 Euro ab Pflegegrad 3:

Eintrittsalter Monatlicher Beitrag (ca.)
30–39 Jahre 15–25 Euro
40–49 Jahre 25–40 Euro
50–59 Jahre 40–65 Euro
60–65 Jahre 65–100 Euro

Diese Richtwerte gelten für reine Pflegetagegeld-Tarife. Generalagentur Rillig & Kollegen erstellt ein konkretes Angebot – kostenlos und unverbindlich.


Wann sollte man abschließen?

So früh wie möglich. Der Beitragsunterschied zwischen einem Abschluss mit 40 und einem mit 60 Jahren kann bei gleicher Leistungshöhe das Zwei- bis Dreifache betragen. Wer lange wartet, zahlt dauerhaft mehr – und riskiert, dass manche Tarife wegen Höchsteintrittsalters gar nicht mehr zugänglich sind.

Außerdem gilt: Je früher der Abschluss, desto früher ist die Vorerkrankungsklausel abgelaufen. Wer heute mit einer bekannten Erkrankung abschließt, ist nach 12 bis 24 Monaten vollständig geschützt – auch für pflegerelevante Folgen dieser Erkrankung.

Staatliche Förderung: Der Staat fördert bestimmte Pflegezusatzversicherungen mit dem sogenannten Pflege-Bahr (5 Euro monatlicher Zuschuss). Diese Tarife haben gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen – sie müssen ohne Gesundheitsprüfung zugänglich sein.


Wie läuft der Abschluss ab?

  1. Kontakt aufnehmen: Füllen Sie unser kurzes Kontaktformular auf der Startseite aus oder schreiben Sie uns per WhatsApp – das dauert keine zwei Minuten.
  2. Persönliche Beratung: Wir besprechen, wie hoch Ihre individuelle Versorgungslücke ist und welche Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen dazu passt. Wir erklären die Vorerkrankungsklausel verständlich und ohne Fachjargon.
  3. Tarifauswahl: Sie erhalten konkrete Angebote mit Beiträgen, Leistungsumfang und Klauselübersicht – transparent und vergleichbar.
  4. Abschluss: Da kein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden muss, ist der Antrag in wenigen Minuten erledigt. Kein Risikozuschlag, keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.

Keine Kosten: Die Beratung durch Generalagentur Rillig & Kollegen ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.


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Dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert. Letzte Überprüfung: 23. Juni 2026. Autor: Generalagentur Johannes Rillig & Kollegen, Landauer Str. 14, 67373 Dudenhofen

Häufige Fragen

Kann ich eine Pflegezusatzversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

Ja. Tarife ohne Gesundheitsfragen nehmen Versicherte unabhängig vom Gesundheitszustand auf. Es gibt keine Risikoprüfung, keine Gesundheitsfragen und keine individuellen Risikozuschläge. Stattdessen gilt eine pauschale Vorerkrankungsklausel, die Leistungen für bekannte Beschwerden für einen begrenzten Zeitraum ausschließt.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt gestaffelte Pauschalbeträge je nach Pflegegrad. Im Pflegegrad 5 sind das aktuell bis zu 2.005 Euro monatlich für stationäre Pflege. Die tatsächlichen Kosten in einem Pflegeheim liegen im Durchschnitt bei 3.500 bis 4.500 Euro monatlich – die Differenz müssen Betroffene selbst tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung?

Das Pflegetagegeld zahlt eine feste Pauschale pro Tag im Pflegefall – unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich entstehen. Die Pflegekostenversicherung erstattet konkrete nachgewiesene Pflegekosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Das Pflegetagegeld bietet mehr Flexibilität, die Pflegekostenversicherung greift gezielter bei hohen stationären Kosten.

Wann sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

So früh wie möglich. Beiträge steigen deutlich mit dem Eintrittsalter: Wer mit 35 Jahren abschließt, zahlt einen Bruchteil dessen, was mit 60 Jahren fällig wird. Außerdem stehen mit zunehmendem Alter weniger Tarife zur Verfügung, da manche Anbieter Höchsteintrittsalter von 60 oder 65 Jahren festlegen.

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